Durfen Schulen beim Schulthema Homosexualität diskriminieren ?
Dies wird auch hier durch Anwalt Bade vertreten, dass quasi dann die Landesverfassungen offenbar zuständige sind, wenn dies durch GG an die Länder weitergereichtes Landesrecht ist : http://www.frag-einen-anwalt.de/Landesverfassungen-fuer-die-StVollzG-nun-als-Grundlage-vorgesetzt-__f123722.html Z.b ist es so, dass ein Sexualkundeunterricht den Schülern "neutral" vermittelt werden muss, dass heisst aber wegen des in den Landesverfassungen und der Allgemeinen Menschenrechtscharta der UNO vorgestellte Recht der Eltern auf Erziehung und Bildung ihrer Kinder, abgeschwächt zu sein Der EGMR sieht dies offenbar anders: Dojan u.a. gegen Germany, Az: Nr. 319/08,2455/08, 7908/10, 8152/10 und8155/10 und verpflichtet damit die Eltern tief religiöser Bapisten offenbar zu dulden, dass ihre Kinder zum Sexualkundeunterricht gehen müssen Quelle.: Stephan Pötters http://www.juraexamen.info/egmr-verpflichtender-sexualkundeunterricht-ist-nicht-menschenrechtswidrig/ Das Bundesverfassungsgericht sieht dies ähnlich, enn auch mit Einschränkungen: 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 Nicht zuletzt im Art. 26 der Allgemeinen Menschenrechte der UNO ist ein Recht auf Bildung verankert, an die sich das GG durch den ius Congens und dem Völkergewohngheitsrecht gebunden fühlt.: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Bildung http://de.wikipedia.org/w/index.php?... Ich bitte sie als Anwalt das jetzt nicht alles zu prüfen, ich wollte es der Vervollständigung nur mal erwähnen und bitte auf die wichtigsten Punkte, nämlich national interantional und ganz wichtig.: der Landesverfassung am Beispiel Thürungen mal einzugehen: Das Recht auf Bildung ist nach Art. 26 die die BRD 1968 unterzeichnet hat, ein Menschenrecht und steht in den Allgemeinen Erklärungen für Menschenrechte der UNO und ist ein gültiger völkerrechtlicher Vertrag. ... Das ominöse Sittengesetz hat sich durch die AGG Gesetze geändert, jetzt zählt mehr die freie Entfaltung der Persönlichkeit und auch in Art. 3 GG garantierte Rechte, dass jder vor dem Gesetz gleich ist, zu Zeiten des § 175 StGB wurde ja offensichtlich dagegen verstossen, weil Frauen damals straffrei blieben, Männer aber nicht.