Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Ihnen scheint es in erster Linie auf die Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenhet der harddisk recorvery-Firma anzukommen. Eine spezielle Firma, bei der das besonders der Fall wäre, kann ich Ihnen nicht empfehlen. Es gibt viele solcher Firmen, die Sie z.B. über die gelben Seiten, Google oder Computerfachzeitschriften ausfindig machen können.
Ich kann Ihnen aber Folgendes raten: Suchen Sie sich eine Firma in Ihrer Nähe, zu der Sie auch hinfahren können, um den Prozeß der Datensicherung zu beobachten. Das Unternehmen sollte nicht zu groß sein, sondern eher klein. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie keine "bloße Nummer" sind und in den Auftragsbüchern quasi verschwinden, was Datenmissbrauch eher begünstigt.
Sie können entweder Ihre Zweifel dafür verantwortlich machen (eine gute Firma hätte dafür Verständnis, zumal bei so sensiblen Daten wie Pins etc.) oder einen anderen Grund "vorschieben" (z.B. technisches Interesse, sich das Ganze mal aus der Nähe anzusehen und wie so etwas abläuft). Entscheidend wäre, dass Sie damit den Prozeß der Datenrettung unmittelbar begleiten könnten und somit unabhängig von rechtlichen Vorschriften praktisch (fast)sichergehen, dass Ihre Daten nicht in falsche Hände geraten.
Davon abgesehen wäre es ohnehin den Firmen aus vertraglichen, datenschutzrechtlichen und nicht zuletzt strafrechtlichen Gründen verboten, Ihre Daten auszuspähen, zu kopieren oder sonst anderweitig zu nutzen. Sie sehen: Rechtlich wären Sie ohnehin auf der sicheren Seite.
2. Harddisk-recovery-Firmen haben i.d.R. kein besonderes Zertifikat oder sonstige Qualifikation, die Sie besonders vertrauenswüdrig erscheinen lassen würden. Vielmehr gilt auch für diese Firmen "nur" das Datenschutzgesetz des jew. Bundeslandes, das Strafgesetzbuch sowie die vertraglichen Sorgfaltspflichten. Dies ist aber meist ausreichend, da solche Firmen wissen, dass Ihnen bei Datenmissbrauch existentielle Konsequenzen drohen (Gewerbeuntersagung, drastischer Kundenrückgang, Schadensersatzansprüche).
3. Den besten Schutz vor Datenmissbrauch haben Sie, wenn Sie bei der Datenrettung direkt vor Ort sind. Außerdem sollten Sie vorher Ihre Bank und die Internetplattformen, auf denen Sie registriert sind, darüber informieren, um so Karten u.ä. zu sperren oder Registrierungen verfallen zu lassen (um sich später neu anzumelden).
Sollte es tatsächlich zu Datenmissbrauch kommen, so hätten Sie i.Ü. gegen die recovery-Firma selbstverständlich Schadensersatzansprüche.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Wenn Sie dies wünschen, kann ich natürlich im Rahmen einer weiteren Beratung für Sie ein screening von harddisk-recovery-Firmen durchführen, um Ihnen anschließend die Besten mitzuteilen.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank fuer Ihre Antwort auf diese doch recht lueckenhaften Gesetzgebung.
Ich habe hier eine Nachfrage ueber eine fiktive situation.
Beuflich bin ich zu 100% im Ausendienst im Ausland taetig. D.h. alle eingehende Post wird von meiner Frau gelesen.
Angenommen die HDD Recovery Firma schickt die Rechnung mit einem detailierten Report. Meiner Frau schwant nicht boeses, rechechiert allerdings und findet anhand dieses Reports heraus das ich z.B. ein s.g. "Bratkartoffel Verhaeltniss" habe. Diese konnte sie nur herausfinden aufgrund des HDD Recovery reports.
Moegliche Folge: Ehekrach, Trennung, Scheidung, Hinrichtung. In irgendeiner Form erleide ich damit einen gravierenden Schaden der u.U. existenziell sein kann.
Meine konkrete Nachfrage ist nun: Wie wird so etwas in der Praxis/realitaet bemessen/Bewertet. Koennen solche "Schaeden" ueberhaupt bemessen werden?
Wie Eingangs erwaehnt, ist dies eine rein fiktive Frage ohne realen Hintergrund, jedoch moeglich. Ihre Antwort hierzu interessiert mich sehr. Wenn Sie nicht darauf Antworten moechten, habe ich hier durchaus Verstaendniss.
Sehr geehrter Fragesteller,
von Ihrem Auslandsaufenthalt habe ich nicht gewußt. Dies ändert und erschwert natürlich Ihre Situation.
Allerdings bleibt es Ihnen ja unbenommen, die recovery-Firma zu bitten, genau einen solchen Report in der Rechnung zu unterlassen und das Notebook vorläufig in Firmenhänden zu belassen. Insofern können Sie da viel selbst verhindern. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Bei sorgfältiger Recherche und angemessener Bezahlung ist Ihre Angst vor Datenklau bei diesen Firmen kaum begründet.
Auch dürfte Ihr Szenario mit der Ehefrau und dem recovery-Report praktisch nie vorkommen, denn ein solcher Report würde jedenfalls NIE konkrete Dateninhalte benennen, sondern z.B. nur die geretteten Festplattencluster. Ihre Frau müßte also schon mit einem Mitarbeiter der Firma sprechen oder aber in den Besitz des reparierten Notebooks kommen.
Sollte es dennoch dazu kommen, dass Ihre Daten missbraucht werden oder gegen Ihre Vorgaben verstoßen wird, stehen Ihnen - wie schon gesagt - Schadensersatzansprüche zu. Prinzipiell müssen Sie dann (vermögensmäßig) so gestellt werden, wie Sie ohne das schädigende Ereignis stehen würden. Die Vermögenseinbußen infolge der Scheidung von Ihrer Ehefrau können demgemäß einen solchen Schaden darstellen. Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld steht Ihnen aber nicht zu, d.h. Sie können nur die konkret erlittenen Vermögensnachteile geltend machen.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt