Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.
Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Die Landesverfassung gilt für die gesamte öffentliche Verwaltung in Thüringen.
Hierzu zählen auch die Schulen als Teil des Staates.
Es ist daher tatsächlich so, dass homosexuelle Lebensweisen weder durch Lehrer noch durch Lehrmaterial, Schulbücher, usw. negativ dargestellt werden dürfen.
Die Lehrer und Schulen sind als Teil der öffentlichen Verwaltung an die thüringische Landesverfassung gebunden (und auch an das Grundgesetz).
Das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung in der thüringischen Landesverfassung ist hier, gerade bezogen auf öffentliche Schulen, einschlägig.
Insgesamt sind Schulen (und Lehrer) an die gesamten Inhalte und Werte der Landesverfassung des Bundeslandes gebunden, in dem sie tätig sind.
Selbstverständlich sind Lehrer und Schulen auch an die Inhalte und Werte des Grundgesetzes (insbesondere an die Grundrechte) gebunden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Bade, Rechtsanwalt
VIelen Dank
Schade ist nun nur, dass nur wenige Bundesländer die sexuelle Orientierung in ihren Verfassungen stehen haben, ich finde NRW ist hier ein Negativbeispiel, da dort sogar in allen Bereichen ein gewissert ZWang zur christlichen Missionierung und Werte besteht, die einmalig ist.
Natürlich gibt es auch Gutes, etwa dürfen Schüler ab 14 bzw. 12 Jahren ( anders als in Bayern bspw.) sich selber also auch ohne Zustimmung der Eltern zum Religionsunterricht abmelden.
Es ist auch interessant, ob Thüringen hier eine Ausnahme bildet und dort tatsächlich alle Schulbücher Verfassungskonform ausgestaltet sind...
So wie ich sie nun verstehe, ist es also tatsächlich so, dass man in NRW an den Schulen die Homosexualität im Sexualkundeunterricht als was schlechtes darstellen darf, in Thüringen aber nicht.
Gibt es nun trotzdem auch für Bundesländer die vielleicht in einigen Augen rückständiger sind, eine Art Bindungswirkung, etwa weil jetzt Thüringen mit gutem Beispiel vorangeht ?
Oder kann wirklich jedes Bundesland selber über seine Schulpolitik entscheiden ?
Die Kultusministerkonferenz etwa setzt doch bundesweit einheitiche Standards um, diese Vereinigung ist aber freiweillig, ist sie dennoch bindend für die Bundesländer ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
im Grunde kann jedes Bundesland vollkommen eigenständig über seine Schulpolitik entscheiden, solange es dabei nicht gegen das Grundgesetz und die eigene Landesverfassung verstößt.
Die Kultusministerkonferenz spricht in der Regel nur Empfehlungen aus, die zumindest rechtlich keine Bindungwirkung haben.
Tatsächlich richten sich die Länder aber in der Regel nach diesen Empfehlungen.
Auch die Vorgehensweise eines Bundeslandes entfaltet für die anderen Bundesländer keinerlei Bindungswirkung.
Grundsätzlich dürfte es aner auch in NRW aufgrund verfassungsrechtlicher, europarechtlicher und internationaler Vorgaben nicht erlaubt sein, Homosexualität als etwas schlechtes darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rchtsanwalt