Missverhältnis von erworbenen Miteigentumsanteilen zu den tatsächlichen Flächen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vor etwa zwölf Jahren erwarben meine Eltern gemeinsam mit 5 anderen Parteien ein Grundstück, welches in 6 Teile aufgeteilt wurde und auf dem 3 Doppelhäuser gebaut wurden. Die Formulierung in den Kaufverträgen und Grundbucheinträgen lautet: "274/1780 ... Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 5" Nr. und Miteigentumsanteil bei jeder Partei entsprechend verschieden.