Die "gekürzte Unterhaltszahlung" wiederum missfiel meiner Exfrau, die daraufhin einen Anwalt konsultierte mit der Forderung, den alten Unterhaltsbetrag bzw. den jetzt neu zu berechnenden Betrag zu überweisen. Zu meiner Person: seit 16 Jahren neu verheiratet, 2 weitere Kinder von 15 (geht noch zur Schule) und 21 Jahren (Adoptivkind seit 15 Jahren, hat seine Ausbildung beendet, wohnt nicht mehr im Haus, ist jetzt Harz IV Empfänger und wird finanziell mit unterstützt) Zu meiner Exfrau selbsständig, seit ca. 4 Jahren erneut verheiratet und keine weiteren Kinder Zu dem durch meine Exfrau beauftragten Anwalt - ich habe die Verdienstbescheinigungen der letzten 2 Jahre "vorgelegt" - der Anwalt hat meine Überweisungsbeträge addiert, durch 12 Monate geteilt (= 3007 € p.M.), das Einkommen meiner Exfrau (870 €) meinem Nettoeinkommen hinzugefügt und daraus die Unterhaltsforderung meiner Tochter (603 €) abgeleitet - hiervon das Kindergeld (154 €) abgezogen und der neue Betrag in Höhe von 449 € ist jetzt der von mir ab sofort zu entrichtende Unterhalt. - ich soll die kompl. ... 5. ich bin doch ab dem 18´ten Lebensjahr nicht mehr alleine für den jetzt neu berechneten Unterhalt meiner Tochter in Höhe von 603 € zuständig, oder ???