Wenn eine Mieterin kündigt und dann die WHG nicht übergibt und ich sie rausklagen muss, bzw erst später klage, muss die Mieterin dann eine Nutzungsentschädigung für die WHG zahlen und kann man auch die zweite Mieterin ranziehen, obwohl die dort garnicht mehr wohnt ? ... (Dieses ist der wichtigste Teil meiner Fragen hier, ich bitte sie dies auf jeden Falls zu beantworten) Sie selber will die Kaution mit der Miete verrechnen, die letze MM ist offen und sie meint, sie kann auch keine weiteren Mieten zahlen, müsste dann die andere Mieterin die auf dem Vertrag steht, für sie mithaften ? ... Kann ich da Schadensersatz fordern, ich habe zudem was von Nutzungsentschädigung gehört oder das die Mieterin noch eine MM zahlen muss, wenn sie mir die WHG nicht übergibt, ist dies so ?