Ich bin geschieden und habe zwei Kinder,das Mädchen (16) lebt bei meinem Exmann,der Junge(10)bei mir.Vor zwei Jahren ist mein Exmann mit meiner Tochter aus beruflichen Gründen in eine 350 km entfernte Stadt gezogen,die Kinder sehen sich regelmäßig in den Schulferien abwechselnd bei mir oder bei ihm. ... Mein Exmann nahm das aber ernst,so das ich heute eine LADUNG des Familiengerichtes bekam,indem er das Aufenthaltbestimmungsrecht beantragt,weil "die Gefahr besteht,das ich mit unserem Sohn ins Ausland ziehe" Was aber ja nicht stimmt. Der Gerichtstermin mit Anhörung des Kindes ist in 2 Wochen,ich wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert,in der ich schrieb,das ich definitiv nicht vorhabe,ins Ausland zu ziehen,sondern eher das Gegenteil der Fall ist,nämlich das mein Partner zu uns zieht,und wir auf jeden Fall in unserem jetzigen Wohnort bleiben(Der gleiche Ort,in dem wir auch schon zu "Ehezeiten" lebten,und in dem unsere Sohn bis jetzt seine komplette Kindheit verbrachte) Kann mein Exmann trotzdem das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht bekommen und was hätte das für Auswirkungen?