Die Teilzeittätigkeit soll 24 Wochenstunden umfassen wobei ich vorschlage, diese auf die Arbeitstage Dienstag, Donnerstag und Freitag zu verteilen.“ Mein Arbeitgeber hat mein Anliegen erst einmal abgeblockt und verzögert, aber nach etlichen Nachhacken haben wir einen Ergänzungsvertrag zu meinen bestehenden Arbeitsvertrag geschlossen mit folgenden Eckpunkten: ·Reduzierte Arbeitszeit mit 24 h/Woche verteilt auf drei oder vier Arbeitstage ·Befristung des Ergänzungsvertrages auf 6 Monate, von 1.08.2005 – 31.01.2006 ·Beschäftigung im anderen Bereich: Statt Beratung im Bereich Controlling ·Reduziertes Gehalt: Gegenüber dem anteiligen VZ Gehalt hat das TZ Gehalt einen Abschlag von 30%. Da der Ergänzungsvertrag am 31.01.2006 endet und ich gerne weiterhin in (Eltern)Teilzeit arbeiten will habe ich am 28.11.2005 einen zweiten (schriftlichen) Antrag auf Elternteilzeit gem. § 15 V,VI i.V. m VII Ziff. 5 BerzGG im Anschluss an die bestehende Teilzeittätigkeit gestellt mit dem Vorschlag, dass „bislang getroffene Modell ab dem 01.02.2006 für die Dauer meiner Elternzeit fortzuführen, d.h. eine Teilzeittätigkeit mit 24 h/ Woche für die regelmässigen Arbeitstage Dienstag, Mittwoch und Donnerstag.“ In einem mündlichen Gespräch sagte mir mein Chef, dass im Bereich Controlling eine Verlängerung der TZ nicht möglich sei, aber das man sich nach anderen Möglichkeiten im Hause umschauen werde.