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Heirat Deutsch-Kamerun

11. April 2006 19:23 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
mein Freund ist Kameruner und lebt seit ca. 8 Jahren in Spanien, wo er Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hatte. Nun ist diese abgelaufen, zeitgleich ist er arbeitslos geworden, bekommt die Erlaubnis aber nur mit Arbeitsvertrag verlängert. Er hat also keine gültigen Papiere mehr, um in Deutschland einzureisen.
Ich möchte ihn aus Spanien abholen, damit wir in Deutschland heiraten können. Was können oder müssen wir beantragen, damit er nicht gleich nach Kamerun abgeschoben wird, sondern bis zur Hochzeit hier bleiben darf?

Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.

11. April 2006 | 21:05

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben gerne beantworten möchte:

Leider kann ich Ihnen kaum Hoffnungen machen, dass es möglich sein wird, ein Visum zur Eheschließung oder zur Familienzusammenführung ohne Rückreise nach Kamerun zu erhalten, wenn Ihr Freund keinen gültigen Aufenthaltstitel für Spanien mehr besitzt.

Zum einen wird eine Eheschließung ohne gültigen Aufenthaltstitel innerhalb des Schengengebietes nicht möglich sein.

Für Frankreich existieren Gerüchte, dass man auch einen „Illegalen“ heiraten könnte, für Spanien habe ich keine Informationen.

Für exakte Auskünfte über das spanische Aufenthaltsrecht müssten Sie sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten spanischen Kollegen wenden.

Jedenfalls wäre für die Visumerteilung die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat, zuständig.

Demnach wäre die Deutsche Botschaft in Spanien für den Antrag auf ein Visum zur Eheschließung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zuständig.

Ein Aufenthaltstitel für Deutschland wird dort nicht erteilt werden, wenn der Aufenthaltstitel für Spanien nicht mehr gültig ist.

Nach deutschem Recht gäbe es die Möglichkeit, eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, wenn man einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels stellt oder einen anderen Aufenthaltstitel neu beantragt.

Eine Entscheidung der Behörde nimmt Zeit in Anspruch und in dieser Zeit gilt der ursprüngliche Aufenthaltstitel weiter.

Eventuell kann dann mit der Fiktion(sollte es diese in Spanien geben) auch geheiratet werden und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden auch.Nach der Heirat hätte Ihr Freund einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis § 28 V AufenthG .

Dies alles zeitlich zu koordinieren wird sehr schwierig sein, ist aber eventuell eine Möglichkeit. Insgesamt ist es eher empfehlenswert, den Aufenthalt in Spanien zu legalisieren (zumindest kurzfristig), dort zu heiraten und ein dann ein Visum zu Familienzusammenführung zu beantragen.

Hätte Ihr Freund weiterhin feste regelmäßige Einkünfte, könnte er sogar eine Daueraufenthalts -EG beantragen. Dies ist nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in der EU möglich und würde dazu führen, dass er auch in Deutschland leben und arbeiten darf.


Es tut mir leid, Ihnen keine erfreulichere Auskunft geben zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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