Nun habe ich wie schon erwähnt zum 31.08.23 gekündigt und prompt vor 2 Tagen Post von meinem alten Arbeitgeber bekommen, in dem er die Rückzahlung der Studiengebühren fordert. 4277€ (50% der Studiengebühren). ... Rückzahlungsklausel * Sollte der Student das Studium, aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht zum Abschluss bringen oder diesen Vertrag vor Abschluss des Studiums kündigen, so verpflichtet er sich, die vom Unternehmen getragenen Kosten sofort zu 100 % zu erstatten. * Sollte der Student nach Beendigung des Studiums das Arbeitsverhältnis innerhalb der nachfolgend genannten Zeiträume aus dem Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber wegen - nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Eigenkündigung - berechtigter verhaltensbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber - eines vom Studenten veranlassten Aufhebungsvertrages ausscheiden, verpflichtet er sich, folgende prozentuale Anteile der Förderung an den Arbeitgeber zurückzuerstatten: o Erstattungsbetrag unter € 1.000,00: keine Rückzahlung o Erstattungsbetrag von über € 1.000,00 bis € 3.600,00: 100%ige Erstattung, welche sich um jeden zwischen Ende des Studiums und Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegenden Monat um 10% reduziert o Erstattungsbetrag zwischen € 3.600,00 und € 9.600,00: 100%ige Erstattung, welche sich um jeden zwischen Ende des Studiums und Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegenden Monat um 5% reduziert o Erstattungsbetrag von über € 9.600,00: 100%ige Erstattung, welche sich um jeden zwischen Ende des Studiums und Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegenden Monat um 2,5% reduziert 4.