Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

ALGII Sperrung/Anrechnung von Arbeitsentgelter

11. April 2012 21:23 |
Preis: 53€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Anfang letzten Jahres wurde vor dem Arbeitsgericht Berlin mit mir und meinem ehemaligen Arbeitgeber einen Vergleich in Höhe von ca. 2300 Euro (brutto) geschlossen. Ich lebte zu der Zeit mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Monate später bekam ich Post vom Jobcenter, wo darin stand, dass mir die Arbeitsentgelter für die Tätigkeitszeit auf die Folgemonate angerechnet werden - trotz mündlicher Mitteilung beim Sachbearbeiter vor Arbeitsbeginn.

Die Klage vor dem Arbeitsgericht kam zu Stande, da ich u.a. keinen Arbeitsvertrag trotz Aufforderung erhielt (was dem Jobcenter auch mündlich mitgeteilt wurde)und ich dadurch keinen Beweis einer nachgegangenen Beschäftigung dem Jobcenter vorlegen konnte.

Durch recherche kam raus, dass mein ehemaliger Arbeitgeber sich beim Jobcenter meldete und angab, dass es zu einem Vergleich kam und ich Nachzahlungen von Arbeitsentgelter erhielt, so wurde alles wie 'Erschleichung von Leistungen' dargestellt.

Den Forderungen des Jobcenters zur Überreichung nach einem Gerichtsbeschluss und einer Stellungnahme bin ich nachgekommen.

In der Stellungnahme schrieb ich, dass ich mit der Nachzahlung wichtige Dinge wie ein neues Bett und einen Teil für den Führerschein bezahlt habe - und das mir zudem die Rechtslage nicht klar war.

Dies half nichts, der Bescheid kam prompt und seitdem bleibt jegliche Zahlung aus.


Ich bin umgezogen und lebe derzeit von meinem Azubi-Gehalt und Kindergeld. Meine Mutter (Antragsstellerin) lebt noch in der Wohnung und bezieht EU-Rente und Grundsicherung.

Kann man noch etwas unternehmen? Hat das Jobcenter richtig gehandelt?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Um hier eine entgültige Einschätzung abgeben zu können, müsste man sowohl den Vergleich des Arbeitsgerichts im Wortlaut kennen, als auch den Bescheid des Job Centers. Ich habe Sie so verstanden, als dass das Job Center die Lohnzahlung aus dem Vergleich als Einkommen anrechnet und dieses Einkommen auf einige Monate verteilt.
Dieses Vorgehen ist grundsätzlich zulässig. Wenn Einmalzahlungen zufließen, ist das Job Center berechtigt dieses Einkommen auf mehrere Monate angemessen umzulegen. Grundsätzlich ist Einkommen, welches zu einem Entfallen des Anspruchs im Zuflussmonat führen würde, auf sechs Monate gleichmäßig zu verteilen, vgl. § 11 III S. 3 SGB II.

Ob das Job Center das Einkommen korrekt angerechnet hat, kann man nur anhand des Bescheides beurteilen. Natürlich kann nur das Nettoeinkommen abzüglich der Freibeträge angerechnet werden.

Es kommt nicht darauf an ob Sie das Einkommen verbraucht haben, weil alles Einkommen angerechnet werden muss.

Auch wenn Sie frühzeitig den Sachbearbeiter informiert haben, liegt eine Überzahlung vor. Immer wenn nach Erlass des Bescheides Einkommen erzielt wird, liegt eine Überzahlung vor und das Einkommen muss angerechnet werden.

Sie sollten um sicher zu sein, den Bescheid anwaltlich prüfen zu lassen, allerdings ist das Vorgehen des Job Centers grundsätzlich mit hoher Wahrscheinlichkeit in Ordnung.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER