Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1.) Ist meine Annahme richtig und ich bin mit diesem Lebensstil nicht in Deutschland steuerpflichtig und des Weiteren bin ich demnach mit meinem Gehalt ca. 40.000 € im Jahr nirgends Steuerpflichtig und es ist demnach Brutto wie Netto.
Grundsätzlich richtig ist die Annahme, dass Sie in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig sind, da Sie dort weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt inne haben.
Ob Sie auch an keinem anderen Ort der Welt steuerpflichtig sind, wird man anhand des Lebensstils klären müssen. Wenn Sie aber ständig unterwegs sind, werden Sie an keinen Ort einen Wohnsitz begründen.
Aus dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Malta ergibt sich, dass eine Besteuerung am Ort der tatsächlichen Geschäftsführung der Reederei möglich ist (Art. 15 Abs. 3 DBA).
Gleiches gilt aus Art. 15 Abs. 3 DBA zwischen Malta und Zypern. Ich sehe hier also allenfalls eine Gefahr einer Besteuerung auf Malta.
Frage 2.) Falls ich irgendwann mal wieder nach Deutschland ziehe muss ich befürchten Irgendwelche steuern nachzahlen zu müssen ?
Nein, hier sehe ich keine Gefahr. Das AStG ist wegen der fehlenden wirtschaftlichen Interessen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AStG nicht anwendbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 27.02.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Alex Park
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