Ich selbst bin seit 3 Jahren Seemann und arbeite bei einer Deutschen Reederei deren Schiffe auf Malta registriert sind und meine Arbeitsverträge sind meinem Arbeitgeber von Zypern oder Malta (je 3 Monate dann 3 Monate unbezahlt frei ohne vertrag).
Ich bin seit 2 Jahren in Deutschland abgemeldet und habe keine Wohnung oder Wohneigentum dennoch einen minderjährigen Sohn den ich 1-2 mal im Jahr besuche für mehrere Tage und dann im Hotel Wohne. Es gibt keine sonstigen Verpflichtungen in Deutschland.
Ich habe nur mein Deutsches Bankkonto und meinen Handyvertrag behalten.
Bei meinen 3 Monaten Arbeit bin ich vereinzelt ca. 10 Tage im Jahr in Deutschen Häfen von 0500H-1800H an diesen Tagen, sonst nur International Tätig an allen Plätzen der Welt. In meinen 3 Monaten Urlaub reise ich um die Welt und bin nie länger als 4 Wochen in Land. Ich bin jedes Jahr 2-3 mal je ein paar tage bis maximal 2 Wochen am Stück aber in einem Jahr nicht mehr als 20-30 Tage in Deutschland.
Ich habe eine Internationale ganzjährige Krankenversicherung vom Arbeitgeber
Frage 1.) Ist meine Annahme richtig und ich bin mit diesem Lebensstill nicht in Deutschland steuerpflichtig und des Weiteren bin ich demnach mit meinem Gehalt ca. 40.000 € im Jahr nirgends Steuerpflichtig und es ist demnach Brutto wie Netto.
Frage 2.) Falls ich irgendwann mal wieder nach Deutschland ziehe muss ich befürchten Irgendwelche steuern nachzahlen zu müssen ?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1.) Ist meine Annahme richtig und ich bin mit diesem Lebensstil nicht in Deutschland steuerpflichtig und des Weiteren bin ich demnach mit meinem Gehalt ca. 40.000 € im Jahr nirgends Steuerpflichtig und es ist demnach Brutto wie Netto.
Grundsätzlich richtig ist die Annahme, dass Sie in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig sind, da Sie dort weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt inne haben.
Ob Sie auch an keinem anderen Ort der Welt steuerpflichtig sind, wird man anhand des Lebensstils klären müssen. Wenn Sie aber ständig unterwegs sind, werden Sie an keinen Ort einen Wohnsitz begründen.
Aus dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Malta ergibt sich, dass eine Besteuerung am Ort der tatsächlichen Geschäftsführung der Reederei möglich ist (Art. 15 Abs. 3 DBA).
Gleiches gilt aus Art. 15 Abs. 3 DBA zwischen Malta und Zypern. Ich sehe hier also allenfalls eine Gefahr einer Besteuerung auf Malta.
Frage 2.) Falls ich irgendwann mal wieder nach Deutschland ziehe muss ich befürchten Irgendwelche steuern nachzahlen zu müssen ?
Nein, hier sehe ich keine Gefahr. Das AStG ist wegen der fehlenden wirtschaftlichen Interessen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AStG nicht anwendbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.