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Fragen zum Wettbewerbsverbot
vom 11.2.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bitte um Beantwortung einiger Fragen zu einem, in meinem Arbeitsvertrag (Graphisches Gewerbe) befindlichen, Wettbewerbsverbot. - Unternehmensgröße des aktuellen Standortes (Deutschland) ca. 15 Mitarbeiter - Unternehmenszugehörigkeit 16 Jahre - Der Arbeitsvertrag (Änderungsvertrag) wurde vor ca. 3 Jahren unterzeichnet. - Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gilt für 1 Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Die "Grundlagen" des Wettbewerbsverbotes scheinen nicht angreifbar zu sein: - Karenzzahlung des Arbeitgebers von 50% der letzten Bezüge - Definierte Strafe bei Verstoß durch den Arbeitnehmer von 100% der letzten Bezüge für jeden Monat des Verstoßes neu beginnend. - Haupttätigkeitsfelder in denen ich mich nicht bewegen darf sind definiert. Ich hätte folgende Fragen: Gilt das Wettbewerbsverbot für alle Tätigkeiten in den durch das Wettbewerbsverbot ausgeschlossen Unternehmen oder gilt dies nur für die aktuell durch den Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeitsbereich?
Wasserschaden in ETW
vom 10.7.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jetzt die eigentliche Frage : Ich habe eine Fachfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen zum Trockenlegen der Wand incl. neu streichen usw. ... Muss ich akzeptieren dass der Maler von meinem Verwalter den Schaden behebt ? ... Ich frage deshalb, weil mein Maler aus Erfahrung wirklich "gute Arbeit" leistet und wenn dann sollte nur dieser den Schaden beheben.
Fragen zum Wegerecht
vom 26.5.2009 41 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Das nicht versteigerte Flurstück besitzt keinen Zugang zur öffentlichen Straße und der Gläubiger will dieses Flurstück, welches er in keiner Weise nutzen kann (ca 80qm mit einem Verkehrswert von ca 1200 Euro) nicht veräußern und es vermutlich später zum Schaden des Ersteigerers der beiden großen Flurstücke und zu seinem Vorteil als Druckmittel nutzen, indem er z.B. ein Wegerecht oder eine unangemessene Nutzungsgebühr oder Pacht vom Erwerber fordert.
Hoher Einbehalt der Kaufsumme bei Rücktritt ohne Schaden
vom 12.7.2021 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Somit ist ihr kein Schaden entstanden, der Welpe war neu vermittelt, bevor er überhaupt alt genug ist um abgegeben zu werden Im Vertrag steht, dass wenn der Welpe bis zum vereinbarten Zeitpkt. nicht abgeholt wurde, darf die Verkäuferin min. 40% des Kaufpreises einbehalten. ... Obwohl sie keinen Schaden hat, den Welpen nicht länger bei sich hat, vom neuen Käufer die 2150 € hat?
Frage zum Minijob
vom 30.10.2017 50 € Historischer Preis
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Wir haben als Eigentümergemeinschaft eine Wohnung, welche vermietet ist. Um sicherzustellen, dass der Garten gepflegt und auch der Winterdienst erledigt wird, haben wir dem Mieter 100 € im Monat Mietnachlass gewährt. Ist das tatsächlich Schwarzarbeit?
Frage zur Zustellung durch Gerichtsvollzieher im Ausland - Insolvenzrecht
vom 20.10.2012 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Nach Auszug aus der Wohnung behauptet der Ex-Vermieter aus Deutschland ich hätte Schäden in in Höhe von etwa 10.000 Euro aufkomme - dies würde in etwa die Renovierung der Wohnung kosten (dies entspricht nicht den Tatsachen, es würde aber zu weit führen zu erläutern warum der Vermieter dies behauptet , dies wäre ein anderes Thema). ... Ich wohne grenznah zu Deutschland und stelle mir die Frage ob es möglich ist, dass mein Ex-Vermieter einen Titel erwirken konnte , alleine auf seine Behauptung hin ich schulde ihm Geld, bzw. ich sei Verursacher dieses "Schadens" OHNE dass ich jemals vorab Möglichkeiten hatte - auf Grund eines vorausgegangenen Schreibens z.B. - zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen.
Gewährleistung Gebrauchtwagen Ersatzansprüche
vom 1.3.2006 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe den Händler über den Schaden informiert, worauf er mich hingewiesen hat, dass zur Wahrung der Gewährleistung der Schaden in seiner Werkstatt begutachtet werden muss und etwaige bisher angefallene Kosten (fremde Fachwerkstatt, Abschleppkosten bis zu dieser Werkstatt) durch mich getragen werden müssten. ... Jetzt meine Fragen zu diesem Sachverhalt: 1) Muss das Auto tatsächlich vom Verkäufer nachgebssert werden (Spurenbeseitigung)?
Unsachgemäßer Ausbau eines Dachgeschosses im Rahmen einer WEG
vom 1.10.2015 100 € Historischer Preis
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Frage: Wer haftet für den Schaden dieses unsachgemäßen Dachausbaus: die WEG, der jetzige Eigentümer, der Voreigentümer (welcher den Schaden verursacht hat)? Und ist dieser (totale) Dachschaden nach 21 Jahren verjährt bzw. gibt es für so einen Schaden überhaupt Verjährungsfristen?
Nachforderungen nach Kautionsabrechnung
vom 8.12.2016 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
November: Forderung von 100€ für weitere festgestellte Schäden und 250€ für Untervermietung 17. November: Forderung der bereits bezahlten Nebenkosten und ein Angebot über 50% Rabatt auf die Forderung für Untervermietung (250€) und weitere Schäden (100€) Heute habe ich eine weitere E-Mail erhalten, in der er 180€ für Schäden, 100€ für nachträglich festgestellte Schäden und 250€ für Untervermietung verlangt, ansonsten mit einer Klage droht. Ist eine Nachforderung wegen nachträglich festgestellter Schäden möglich?
Dienstleistung und Schaden?! - Ist da überhaupt noch eine Forderung geltend zu machen?
vom 15.4.2011 20 € Historischer Preis
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Jetzt hab ich zwei Fragen: a) es handelt sich meines Wissens um eine Dienstleistung vom 26.03.2010. ... b) Es war eine "Wiedergutmachung" für vorher angerichteten Schaden (Injektionen alle 2 Wochen mit verschiedenen Materialien und Nadeln+ 1. ... Was ist mit den Kosten, die ich hatte, um den Schaden in der anderen Praxis, in der ich normalerweise bin, eingrenzen zu lassen, und ist es mgl. das mit den ganzen Injektionen (alle 2 Wochen) erst ein Schaden bzw. eine angebl.
Schadenersatzforderung - entstandenen Schaden bis zur Kündigung erstatten?
vom 14.4.2012 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Daher meine Fragen: Welche bedeutung trägt: BGH 82,130; 95,147? (Ich konnte über Google nicht''s finden) Es müsste doch ausreichend sein, den entstandenen Schaden, also die Kosten des Lehrmaterials und die bis zur Kündigung in Anspruch genommenen Kursstunden zu erstatten.