Fragen zum Wettbewerbsverbot
beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Ich bitte um Beantwortung einiger Fragen zu einem, in meinem Arbeitsvertrag (Graphisches Gewerbe) befindlichen, Wettbewerbsverbot. - Unternehmensgröße des aktuellen Standortes (Deutschland) ca. 15 Mitarbeiter - Unternehmenszugehörigkeit 16 Jahre - Der Arbeitsvertrag (Änderungsvertrag) wurde vor ca. 3 Jahren unterzeichnet. - Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gilt für 1 Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Die "Grundlagen" des Wettbewerbsverbotes scheinen nicht angreifbar zu sein: - Karenzzahlung des Arbeitgebers von 50% der letzten Bezüge - Definierte Strafe bei Verstoß durch den Arbeitnehmer von 100% der letzten Bezüge für jeden Monat des Verstoßes neu beginnend. - Haupttätigkeitsfelder in denen ich mich nicht bewegen darf sind definiert. Ich hätte folgende Fragen: Gilt das Wettbewerbsverbot für alle Tätigkeiten in den durch das Wettbewerbsverbot ausgeschlossen Unternehmen oder gilt dies nur für die aktuell durch den Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeitsbereich?