Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall stellt sich zunächst die Frage, wer für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Grundsätzlich haftet der Verursacher eines Schadens für die entstandenen Kosten. In Ihrem Fall wäre das die Müllentsorgungsfirma, in der der Brand ausgebrochen ist. Sie können Schadensersatzansprüche gegen die Firma geltend machen, da sie für den Schaden verantwortlich ist, der durch den Brand und die daraus resultierende Rauchentwicklung entstanden ist.
1. Haftung und Schadensersatz: Sie können die Müllentsorgungsfirma direkt kontaktieren und nach dem Versicherer fragen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma sollte für den Schaden aufkommen, sofern die Firma haftbar ist. Es ist wichtig, den Schaden umfassend zu dokumentieren, z.B. durch Fotos und eine Liste der beschädigten Gegenstände.
2. Wohnung unbewohnbar: Wenn Ihre Wohnung aufgrund der Rauchentwicklung unbewohnbar ist, können Sie die Mietkosten mindern. Sie haben das Recht, die Miete zu 100 % zu mindern, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Dies können Sie selbst durch Einbehalt der Miete vornehmen, ohne vorher Ihren Vermieter zu fragen. Sollten Sie in eine Ferienwohnung oder ein Hotel umziehen müssen, können diese Kosten ebenfalls als Schadensersatz geltend gemacht werden.
3. Gutachten und Schadstoffprüfung: Es ist sinnvoll, ein Gutachten über die Schadstoffbelastung in Ihrer Wohnung erstellen zu lassen, insbesondere da Sie gesundheitliche Bedenken aufgrund von Asthma haben. Die Kosten für ein solches Gutachten können ebenfalls Teil des Schadensersatzanspruchs sein.
4. Möbel und Hausrat: Da Ihre Möbel und Ihr Hausrat durch den Rauch beschädigt wurden, können Sie auch hier Schadensersatz verlangen. Die Haftpflichtversicherung der Müllentsorgungsfirma sollte für den Schaden aufkommen. Beachten Sie, dass die Versicherung in der Regel nur den Zeitwert und nicht den Neuwert ersetzt.
5. Vorgehensweise und Beweissicherung
Dokumentation:
-Fotografieren Sie alle Schäden, sichtbare Asche, Ruß, betroffene Möbel, Fenster, Kleidung etc.
-Halten Sie den Geruch und die Beeinträchtigungen schriftlich fest (Gedächtnisprotokoll).
-Bewahren Sie Belege für Neuanschaffungen auf.
Meldung an die Müllentsorgungsfirma:
-Fordern Sie die Firma schriftlich zur Schadensmeldung bei ihrer Versicherung auf.
-Bitten Sie um Mitteilung der Versicherungsdaten.
Kontakt zu Feuerwehr/Umweltamt:
-Lassen Sie sich den Einsatzbericht der Feuerwehr aushändigen.
-Kontaktieren Sie das Umweltamt wegen möglicher Schadstoffmessungen.
Gutachter einschalten:
-Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Brand- und Rauchschäden.
-Die Kosten sind im Regelfall erstattungsfähig.
Eigene Versicherungen informieren:
-Melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung und ggf. dem Vermieter (wegen der Gebäudeversicherung).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
Guten Tag,
wir haben uns schon ein Angebot eines Bauingenieurs eingeholt.
Dieser meinte, man müsste aufgrund dessen, dass nicht nur Papier incl. Druckerfarbe, sondern auch teilweise Kunststoff verbrannt ist, auf diverse Schadstoffe prüfen. Dauer mit Laboranalyse ca. 2-3 Wochen.
Unsere Hausratversicherung möchte einen eigenen Gutachter schicken und sagt uns, wir dürfen selbstständig niemanden beauftragen (wenn wir die Kostenübernahme sicherstellen wollen).
Ist das richtig? Bis jetzt hat sich niemand dazu bei uns gemeldet seitens meiner HR.
Ich würde schon gerne ein zuverlässiges Gutachten erhalten & das schnellstmöglich, da wir so lange auswärts übernachten müssen.
Wir haben nun den Versicherer der Firma, bei der der Schaden entstanden ist genannt bekommen, allerdings noch keine Schadensnummer. Meine Hausrat ist der Meinung, man sollte das nun über sie abwicklen und die Hausrat kann im Nachgang ggf. die Ansprüche bei der Betriebshaftpflicht des Müllentsorgers geltend machen.
Wo liegt die Verantwortung aktuell (Betriebshaftpflichtvers. des Verursachers oder meiner Hausrat)?
Wie läuft das nun, wenn wir in unserer Wohnung vorübergehend nicht wohnen können. Wird eine Pauschale / Tag angesetzt? Wenn wir in ein Hotel oder eine Ferienwohnung gehen, wie können wir die Ansprüche kurzfristig geltend machen & bei wem?
Belastung der Miete & Kosten einer anderen Unterkunft werden ja sicherlich nicht von der Versicherung getragen oder? Ich möchte da nicht mit allen Kosten in Vorleistung gehen.
Die Ansprüche auch was die Reinigung der Wohnung & Kleidung sowie Möbel betrifft wird als Privatperson vermutlich ohne anwaltliche Hilfe schwierig durchzusetzen sein. Haben Sie da evtl. noch einen Tipp?
Danke nochmals und Grüße.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese beantworte ich wie folgt:
1. Verantwortlichkeit der Versicherungen:
- Ihre Hausratversicherung hat ein Interesse daran, den Schaden zu regulieren, da sie für den Schutz Ihres Hausrats zuständig ist. Sie kann im Nachgang Regress bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Müllentsorgungsfirma nehmen, wenn diese für den Schaden verantwortlich ist.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung der Müllentsorgungsfirma ist grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die durch den Brand verursacht wurden. Da Sie bereits den Versicherer der Firma kennen, sollten Sie dort den Schaden melden und um eine Schadensnummer bitten.
2. Gutachten:
- Ihre Hausratversicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu schicken, um den Schaden zu bewerten. Wenn Sie selbst einen Gutachter beauftragen, ohne dies mit Ihrer Versicherung abzustimmen, riskieren Sie, dass die Kosten nicht übernommen werden. Es ist daher ratsam, die Anweisungen Ihrer Hausratversicherung zu befolgen, um die Kostenübernahme sicherzustellen.
3. Vorübergehende Unterbringung:
- Wenn Ihre Wohnung unbewohnbar ist, können Sie die Miete mindern. Laut dem im Kontext genannten Urteil des Amtsgerichts Friedberg kann bei unerträglichem Gestank eine Mietminderung von bis zu 80 % angemessen sein.
- Die Kosten für eine alternative Unterkunft (Hotel oder Ferienwohnung) können Sie als Schadensersatz geltend machen. Diese Kosten sollten Sie sowohl bei Ihrer Hausratversicherung als auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Müllentsorgungsfirma einreichen. Dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig.
4. Reinigung und Schadensersatz:
- Für die Reinigung der Wohnung und der Kleidung können Sie ebenfalls Schadensersatz verlangen. Halten Sie alle Belege und Nachweise bereit, um die Kosten zu belegen.
- Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Bewertung von Schäden und die Verhandlungen mit Versicherungen geht. Es kann hilfreich sein, sich an einen Anwalt zu wenden, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
5. Praktische Tipps:
- Dokumentieren Sie alle Schäden und Kosten gründlich mit Fotos und Belegen.
- Setzen Sie Fristen für die Versicherungen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
- Bleiben Sie in regelmäßigem Kontakt mit Ihrer Hausratversicherung, um den Stand der Bearbeitung zu verfolgen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Altundag
Rechtsanwalt