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Haftung bei Brand in benachbarter Müllfirma - Schäden in Wohnung / Bewohnbarkeit

| 25. Juni 2025 09:45 |
Preis: 55,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


21:14

Hallo,

gestern Nachmittag brannte es in einer benachbarten Müllentsorgungsfirma.
Ein schwarze Rauchsäule ist in unsere Wohnung eingetreten (ein Foto davon ist vorhanden).
Die Fenster waren teilweise gekippt. Wir oder jemand Bekanntes / Verwandtes konnten nicht sofort da sein, um die Fenster komplett zu schließen. Die Rollos waren teilweise zu 2/3 geschlossen (Dachgeschoss - wird im Sommer sehr heiß und die Hitze staut sich auf).
Einige Fenster in der Wohnung sind zudem mit einer Zwangsentlüftung/Fensterfalzlüfter ausgestattet und können nicht durch einfaches Schließen abgedichtet werden.

Draußen sowie in der Wohnung roch es noch Stunden später nach "verbrannt". Asche war überall zu sehen.
Wir werden heute nochmals versuchen, gut zu lüften.

Meine Fragen sind nun:

Wen kann ich haftbar machen? Ich weiß nicht, ob die Wohnung zeitnah bewohnbar ist.
Wer trägt z.B. die eigentlichen Mietkosten, die Kosten einer Ferienwohnung/Hotel, wenn unsere Wohnung kurzfristig nicht bewohnbar wäre oder es unsicher ist?
Ich suche jemanden, der Schadstoffe/Partikel in der Wohnung sowie den Zustand prüfen kann. Ich habe Asthma und möchte uns keiner Gefahr aussetzen.
Evtl. benötigt man ja auch ein Gutachten.

Die Möbel sind größtenteils neu (wenige Monate alt) und im Sofa etc. setzen sich diese Partikel ab. Ebenso in Kleidung etc.
Der Kleiderschrank ist aus Naturholz und auch komplett neu.

Wie können wir nun am Besten vorgehen?

Ich würde bei der Firma direkt anfragen, wer der Versicherer ist und weitere Tipps z.B. Feuerwehr, externe Firmen die auf Brandschutz spezialisiert sind einholen.

Wer trägt die nun anfallenden Kosten und kann ich diese überhaupt Durchsetzen oder wird die Versicherung sich da irgendwie rauswinden können?

Danke für Ihr Feedback.

25. Juni 2025 | 10:29

Antwort

von


(164)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall stellt sich zunächst die Frage, wer für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Grundsätzlich haftet der Verursacher eines Schadens für die entstandenen Kosten. In Ihrem Fall wäre das die Müllentsorgungsfirma, in der der Brand ausgebrochen ist. Sie können Schadensersatzansprüche gegen die Firma geltend machen, da sie für den Schaden verantwortlich ist, der durch den Brand und die daraus resultierende Rauchentwicklung entstanden ist.


1. Haftung und Schadensersatz: Sie können die Müllentsorgungsfirma direkt kontaktieren und nach dem Versicherer fragen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma sollte für den Schaden aufkommen, sofern die Firma haftbar ist. Es ist wichtig, den Schaden umfassend zu dokumentieren, z.B. durch Fotos und eine Liste der beschädigten Gegenstände.


2. Wohnung unbewohnbar: Wenn Ihre Wohnung aufgrund der Rauchentwicklung unbewohnbar ist, können Sie die Mietkosten mindern. Sie haben das Recht, die Miete zu 100 % zu mindern, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Dies können Sie selbst durch Einbehalt der Miete vornehmen, ohne vorher Ihren Vermieter zu fragen. Sollten Sie in eine Ferienwohnung oder ein Hotel umziehen müssen, können diese Kosten ebenfalls als Schadensersatz geltend gemacht werden.


3. Gutachten und Schadstoffprüfung: Es ist sinnvoll, ein Gutachten über die Schadstoffbelastung in Ihrer Wohnung erstellen zu lassen, insbesondere da Sie gesundheitliche Bedenken aufgrund von Asthma haben. Die Kosten für ein solches Gutachten können ebenfalls Teil des Schadensersatzanspruchs sein.


4. Möbel und Hausrat: Da Ihre Möbel und Ihr Hausrat durch den Rauch beschädigt wurden, können Sie auch hier Schadensersatz verlangen. Die Haftpflichtversicherung der Müllentsorgungsfirma sollte für den Schaden aufkommen. Beachten Sie, dass die Versicherung in der Regel nur den Zeitwert und nicht den Neuwert ersetzt.


5. Vorgehensweise und Beweissicherung

Dokumentation:
-Fotografieren Sie alle Schäden, sichtbare Asche, Ruß, betroffene Möbel, Fenster, Kleidung etc.
-Halten Sie den Geruch und die Beeinträchtigungen schriftlich fest (Gedächtnisprotokoll).
-Bewahren Sie Belege für Neuanschaffungen auf.

Meldung an die Müllentsorgungsfirma:
-Fordern Sie die Firma schriftlich zur Schadensmeldung bei ihrer Versicherung auf.
-Bitten Sie um Mitteilung der Versicherungsdaten.

Kontakt zu Feuerwehr/Umweltamt:
-Lassen Sie sich den Einsatzbericht der Feuerwehr aushändigen.
-Kontaktieren Sie das Umweltamt wegen möglicher Schadstoffmessungen.

Gutachter einschalten:
-Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Brand- und Rauchschäden.
-Die Kosten sind im Regelfall erstattungsfähig.

Eigene Versicherungen informieren:
-Melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung und ggf. dem Vermieter (wegen der Gebäudeversicherung).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 29. Juni 2025 | 21:07

Guten Tag,

wir haben uns schon ein Angebot eines Bauingenieurs eingeholt.
Dieser meinte, man müsste aufgrund dessen, dass nicht nur Papier incl. Druckerfarbe, sondern auch teilweise Kunststoff verbrannt ist, auf diverse Schadstoffe prüfen. Dauer mit Laboranalyse ca. 2-3 Wochen.

Unsere Hausratversicherung möchte einen eigenen Gutachter schicken und sagt uns, wir dürfen selbstständig niemanden beauftragen (wenn wir die Kostenübernahme sicherstellen wollen).
Ist das richtig? Bis jetzt hat sich niemand dazu bei uns gemeldet seitens meiner HR.
Ich würde schon gerne ein zuverlässiges Gutachten erhalten & das schnellstmöglich, da wir so lange auswärts übernachten müssen.
Wir haben nun den Versicherer der Firma, bei der der Schaden entstanden ist genannt bekommen, allerdings noch keine Schadensnummer. Meine Hausrat ist der Meinung, man sollte das nun über sie abwicklen und die Hausrat kann im Nachgang ggf. die Ansprüche bei der Betriebshaftpflicht des Müllentsorgers geltend machen.

Wo liegt die Verantwortung aktuell (Betriebshaftpflichtvers. des Verursachers oder meiner Hausrat)?

Wie läuft das nun, wenn wir in unserer Wohnung vorübergehend nicht wohnen können. Wird eine Pauschale / Tag angesetzt? Wenn wir in ein Hotel oder eine Ferienwohnung gehen, wie können wir die Ansprüche kurzfristig geltend machen & bei wem?
Belastung der Miete & Kosten einer anderen Unterkunft werden ja sicherlich nicht von der Versicherung getragen oder? Ich möchte da nicht mit allen Kosten in Vorleistung gehen.

Die Ansprüche auch was die Reinigung der Wohnung & Kleidung sowie Möbel betrifft wird als Privatperson vermutlich ohne anwaltliche Hilfe schwierig durchzusetzen sein. Haben Sie da evtl. noch einen Tipp?

Danke nochmals und Grüße.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Juni 2025 | 21:14

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese beantworte ich wie folgt:

1. Verantwortlichkeit der Versicherungen:

- Ihre Hausratversicherung hat ein Interesse daran, den Schaden zu regulieren, da sie für den Schutz Ihres Hausrats zuständig ist. Sie kann im Nachgang Regress bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Müllentsorgungsfirma nehmen, wenn diese für den Schaden verantwortlich ist.

- Die Betriebshaftpflichtversicherung der Müllentsorgungsfirma ist grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die durch den Brand verursacht wurden. Da Sie bereits den Versicherer der Firma kennen, sollten Sie dort den Schaden melden und um eine Schadensnummer bitten.


2. Gutachten:

- Ihre Hausratversicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu schicken, um den Schaden zu bewerten. Wenn Sie selbst einen Gutachter beauftragen, ohne dies mit Ihrer Versicherung abzustimmen, riskieren Sie, dass die Kosten nicht übernommen werden. Es ist daher ratsam, die Anweisungen Ihrer Hausratversicherung zu befolgen, um die Kostenübernahme sicherzustellen.


3. Vorübergehende Unterbringung:

- Wenn Ihre Wohnung unbewohnbar ist, können Sie die Miete mindern. Laut dem im Kontext genannten Urteil des Amtsgerichts Friedberg kann bei unerträglichem Gestank eine Mietminderung von bis zu 80 % angemessen sein.

- Die Kosten für eine alternative Unterkunft (Hotel oder Ferienwohnung) können Sie als Schadensersatz geltend machen. Diese Kosten sollten Sie sowohl bei Ihrer Hausratversicherung als auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Müllentsorgungsfirma einreichen. Dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig.


4. Reinigung und Schadensersatz:

- Für die Reinigung der Wohnung und der Kleidung können Sie ebenfalls Schadensersatz verlangen. Halten Sie alle Belege und Nachweise bereit, um die Kosten zu belegen.

- Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Bewertung von Schäden und die Verhandlungen mit Versicherungen geht. Es kann hilfreich sein, sich an einen Anwalt zu wenden, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.


5. Praktische Tipps:

- Dokumentieren Sie alle Schäden und Kosten gründlich mit Fotos und Belegen.

- Setzen Sie Fristen für die Versicherungen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

- Bleiben Sie in regelmäßigem Kontakt mit Ihrer Hausratversicherung, um den Stand der Bearbeitung zu verfolgen.


Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Altundag
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 26. Juni 2025 | 11:57

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