Drei Mal befristet, was nun?
vom 16.2.2016
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Ich habe die Frage, ob ich in folgendem Fall nicht doch unbefristet weiter beschäftigt werden muss. Die Verträge waren allesamt beim selben Arbeitgeber in der selben Abteilung und schlossen unmittelbar an den vorherigen an: 1.Vertrag: Befristet: Praktikum 6 Monate 1.2Vertragsänderung der vorherigen Vertrages in Form von nachträglicher Anpassung an Mindestlohn 2.Vertrag: Befristet: Praktikum 3 Monate 3.Vertrag: Befristet: Aushilfe (ohne Befristungsgrund) 6 Monate