Berechnung des ALG I / Neuberechung
vom 17.5.2018
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Dies ist Folgender Fall: ein junger Erwachsener meldet er sich nach Kündigung durch seinen Arbeitgeber arbeitslos und bezieht 18 Tage lang ALG 1 auf Berechnung seines Gehaltes in den letzten 12 Monaten. Überraschend und sehr zu seiner Freude findet er eine neue Arbeitsstelle und schließt mit dem neuen Arbeitgeber eine befristeten Arbeitsvertrag für die Dauer von drei Monaten. ... Das Gehalt der letzten Monaten war deutlich höher und wird überhaupt nicht angerechnet.