Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Der Insolvenzverwalter beantragt bei dem zuständigen Arbeitsamt Insolvenzgeld, welche für drei Monate gewährt wird. Die Zeit bis zur Zahlung des Insolvenzgeldes seitens des Arbeitsamtes kann durch eine Vorfinanzierung einer Bank überbrückt werden. Dies hat für die Arbeitnehmer den Vorteil, dass Sie früher Ihre Lohansprüche gezahlt bekommen, um damit wiederum Ihren Verpflichtungen nachzukommen. Des weiteren verhindert der Insolvenzverwalter dadurch, dass eine Arbeitnehmerflucht eintritt, wenn sich die Lohnzahlungen zu sehr verzögern.
Dies Vorfinanzierung ist ein übliches, wenn auch nicht derart oft angewendetes Bankgeschäft, da die Auszahlung durch das Arbeitsamt für die Bank eine ausreichende Sicherheit darstellt, um einen entsprechenden Massekredit zu gewähren.
Hinsichtlich der Bonuszahlungen kann der Insolvenzverwalter nach höchstrichterlicher Rechtsprechung diese auch nur für die Monate der Gewährung von Insolvenzgeld einfordern. Insoweit handelt der Insolvenzverwalter korrekt, wenn er Ihnen lediglich für den Monat Juli die Bonuszahlung auszahlt, da er auch nicht mehr bei dem Arbeitsamt einfordern kann.
Gleichwohl geht Ihr Anspruch auf die verbleibenden 6/12 nicht unter. Es handelt sich hierbei um eine einfache Insolvenzforderung, da der Anspruch am 19.06.2006 vor der Insolvenzantragsstellung 034.07.2006 entstanden ist.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf auf einzelne Forderung – auch von Arbeitnehmern – keine Zahlungen leisten, da er keine Gläubiger bevorzugen darf und sich sonst persönlich Schadensersatzpflichtig machen würde.
Hinsichtlich Ihrer Forderung wird der Insolvenzverwalter Sie in Kürze anschreiben und Sie auffordern Ihre Lohnforderung anzumelden bzw. vorab schon die Höhe Ihrer Forderung mitzuteilen.
Sie haben dann die Forderung bei der Anmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter schlüssig darzulegen, z.B. mittels der Abfindungsvereinbarung. Im Anschluß erstellt der Insolvenzverwalter seinen Insolvenzbericht der bei dem Eröffnungs- und Berichtstermin (September) dargestellt wird. Für diesen Termin erhalten Sie eine Terminsnachricht.
Soweit, wie Sie ausführen noch ausreichend finanzielle Mittel da sind, spricht vieles dafür, dass das Verfahren eröffnet wird und Sie über die Insolvenzquote einen Teil Ihrer ausgehandelten Bonuszahlung erlangen. Dies kann je nach Verlauf des Verfahrens allerdings auch einige Jahre dauern. Soweit der Betrieb fortgeführt wird und veräußert werden kann, kann eine Auszahlung an die Gläubiger schneller erfolgen.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich und auch die anderen Arbeitnehmer, soweit möglich zusammen, von einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen, damit insbesondere bei der Forderungsanmeldung die Ansprüche korrekt angemeldet werden und nicht bestritten werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben, da das Insolvenzverfahren recht komplex ist und ich hier nicht auf jede Einzelheit eingehen kann. Soweit Sie noch (Verständnis-) Fragen haben nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Antwort
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