Beitragsservice: Pfändungs- u. Überweisungsverfügung, Vollstreckungshilfe
vom 22.9.2015
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich mache keinen Hehl daraus, dass wir diese Gebühren nur ungern bezahlen - aber wenn, da muss doch ein ordentlicher Verwaltungsablauf machbar/ vorgeschrieben sein - oder nicht?