(EU)- Haftbefehl
vom 10.3.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Domsz / Wiesenfelden
Hallo, Vor kurzem bin ich nach frankreich gezogen mit offizieller abmeldung bei der meldebehörde in meiner alten heimat, jedoch ohne angabe des künftigen verbleibs da ich noch keine wohnung habe. in der alten heimat laufen noch offene anklageschriften bzw befürchte ich das bald ein gerichtstermin erfolgen wird. es handelt sich in dem fall um betrug, kein hoher streitwert. bin auch wegen betrug vorbestraft und alle kommenden anklageschriften werden laut richter mit dem letzten urteil einbezogen. meine frage ist was nun zu tun ist? von bekannten habe ich erfahren das nach mir in der alten heimat gesucht wird, da alle briefe vom amtsgericht zurück gegangen sind (zu dem zeitpunkt hatte ich mich noch nicht bei der meldebehörde abgemeldet) - kann jetzt schon ein internationaler haftbefehl erlassen worden sein, nach knapp 1 monat? - wenn ich dem amtsgericht meine neue adresse mitteile, wird der eu-haftbefehl aufgehoben?