Mitgliedschaft kündigen
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Guten Tag, im Jahre 2005 bin ich einem Verein beigetreten, in der Satzung war ein einmal jährlich zu zahlender Beitrag (feste Summe) und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten festgeschrieben. Im Jahre 2011 hat sich scheinbar die Satzung geändert – was mir jedoch nicht mitgeteilt wurde. Hiernach beträgt die Kündigungsfrist nunmehr 24 Monate.