Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag gerechtfertigt??Dringend!!!
vom 20.9.2004
10 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, nach meiner Elternzeit konnte mir mein Arbeitgeber - Zeitarbeitsfirma, Krankenpflegebereich - keine regelmäßige Arbeiteinsätze zusagen. Die "Filiale" in unserer Stadt wurde schon geschlossen, Arbeitsaufträge wären aus Hamburg koordiniert worden. Es gäbe aber nur sporadisch und auf Abruf einen Arbeitsauftrag.