Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund der von Ihnen geschilderten Umstände sollten Sie sich in jedem Fall ausführlich von einem Anwalt vor Ort beraten lassen.
So sollte z.B. geprüft werden, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde oder ob sich aus Arbeitsvertrag oder evl. Tarifvertrag eine andere Kündigungsfrist ergibt.
Auch die Kündigungsgründe sollten hinterfragt werden. Auch wenn keine Gründe angegeben sind, so wird der Arbeitgeber auf Nachfrage oder spätestens in einem Gerichtsverfahren Gründe angeben. Nach Ihrer Schilderung wird der Arbeitgeber wohl eher personen-bzw. verhaltensbedingte Gründe angeben, denn wenn es eine betriebsbedingte Kündigung gewesen wäre, dann hätte er dies wohl im Kündigungsschreiben erwähnt. Und wenn Ihnen dann z.B. verhaltensbedingte Gründe vorgeworfen werden, können Sie dagegen angehen.
Entweder in außergerichtlichen Verhandlungen oder in einem Gerichtsverfahren haben Sie die Chance, zumindest eine Abfindung auszuhandeln.
Bitte beachten Sie aber, dass eine Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss und dass im Arbeitsgerichtsverfahren (anders als in anderen Gerichtsverfahren) jeder seine Anwaltskosten selbst trägt, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt. Dies könnte für Sie von Nachteil sein, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
Ich hoffe, ich konnten Ihnen ein erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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