BGB-Gesellschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Wir beabsichtigen der Klage, ohne zu Hilfenahme eines Rechtsanwaltes, entgegenzutreten und haben folgende Fragen: 1. ... Können, für den Fall, dass die Gesellschafter der Klage ebenfalls widersprechen müssen, die Gesellschafter vor Gericht mittels Vollmacht durch den geschäftsführenden Gesellschafter vertreten werden oder ist es zwingend erforderlich, dass, z.B. zum Termin, alle Gesellschafter erscheinen?