Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Gegen das Gutachten können Sie kein eigenständiges Rechtsmittel einlegen, da dieses keinen Verwaltungsakt darstellt. Allerdings können Sie das Gutachten im Rahmen des laufenden Verfahrens angreifen und insbesondere schriftlich dazu vortragen, dass dieses aufgrund der genannten Tatsachen unvollständig ist. Das Gericht hat dann die Möglichkeit das Jugendamt um eine ergänzende Stellungnahme zu bitten bzw. den Gutachter im Rahmen eines Termins zu befragen. Zudem besteht bei Jugendlichen ab 14 Jahren ein verstärktes Mitspracherecht, auf welches Sie sich ebenfalls berufen sollten. Darüber hinaus können Sie aber auch direkt mit dem Jugendamt bzw. ggf. auch mit den übergeordneten Behörden Kontakt aufnehmen und versuchen, die Angelegenheit bereits außergerichtlich zu klären.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
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