Änderung des GdB bzw. GdS
30.03.2011 23:17
| Preis:
***,00 € |
Sehr geehrter Anwalt,
die Sache ist sehr komplex und deshalb komme ich gleich zur Sache, ich bin schwerbehindert mit einem GdB von 100 mit Merkzeichen "G".
Mit Bescheid vom 23.03.2011 wird mir ein GdB von 60 ohne G "angeboten".
Da ich das gesamte Verfahren für mehr als fadenscheing halte und die wörtliche Formulierung des Sachbearbeiters für mehr als unverfroren halte (Unter Berücksichtigung des Ausmaßes und des Zusammenwirken der bei Ihnen vorliegenden Beeinträchtigungen halte "Ich" deshalb einen GdB von 60 für angemessen und werde diesen feststellen.)bitte ich Sie um ihre Einschätzung. Desweiteren sollen die Voraussetzungen für das Merkzeichen G nicht mehr vorliegen.
Es ist m.E. nach schlicht und ergreifend unverschämt wie hier mit einem schwerbehinderten Menschen umgegangen wird um evtl. eine Quote od. ähnliches zu erfüllen.
Ich habe dem Amt für Senioren und Schwerbehinderte alle zur Entscheidung notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt und mitgearbeitet.
Einen GdB von 50 hatte ich schon seit 09/1996.
Damalige Feststellung: Diabetes Typ 1, Bluthochdruck, Bandscheibenvorfall LWS und Sehnenansatzerkrankung rechte Schulter.
Ab 2003 bekam ich 100% wegen einer sehr schweren aplastischen Anämie (leukämieähnlicher Zustand nur schlimmer weil eben nicht erforscht).Ich habe dank Chemo und eisernem Überlebenswillen diese Zeit überstanden und nur noch geringe Nebenwirkungen. Desweiteren bin ich seit der ersten Feststellung 3x an den Bandscheiben der Wirbelsäule operiert worden, 2x Lendenwirbel 1x Halswirbelsäule mit nachweisbaren Folgen. An der HWS wurde mir ein Bandscheibenimplantat eingebaut. Der Diabetes besteht natürlich weiterhin ist nur schlechter zu beherrschen wegen der Veränderungen durch die Chemo, auch der Bluthochdruck wurde weiterhin nachgewiesen und die Sehnenanstazerkrankung ist MRT gesichert um ein Vielfaches schlimmer geworden und wartet jederzeit darauf abzureißen.
Dazugekommen ist wie auch vom Amt festgestellt wurde, eine sog. leichte chronisch neurogene Muskelatrophie im Volksmund sagt man Muskelschwund dazu.
Alles dies habe ich durch ein Gutachten von meinen Orthopäden, der gleichzeitig H-Arzt der BG ist feststellen lassen und dem Amt übergeben.
Er hält in Anbetracht aller vorliegenden Fremdbefunde und seiner eigenen Untersuchungen einen GdB von mind. 90 mit Merkzeichen G für angemessen.
Alles dies wird ignoriert und in Frage gestellt, als ob ein BG Arzt irgend einen Unsinn feststellt nur weil ich der Patient bin, er muss sich doch im schlimmsten Fall dazu vor Gericht rechtfertigen.
Eine Heilungsbewährung aller motorischen Ausfälle hält er ebenfalls für ausgeschlossen.
Das ich gegen die Feststellung Einspruch einlegen werde versteht sich von selbst und ist nicht die Grundlage meiner Frage.
Die Grundlage meiner Frage ist, kann ich den ärztlichen Dienst der Kreisverwaltung oder den Sachbearbeiter der Behörde strafrechlich wegen Verunglimpfung, Beleidigung oder Diskriminierung eines schwerbehinderten Menschen belangen bzw. bei der Staatsanwaltschaft anzeigen?
Man muss dieser Art der Willkür Einhalt gebieten und wenn ich in der Lage wäre würde ich hinfahren und die Verantwortlichen über den Schreibtisch ziehen und dies nicht nur sinnbildlich. Irgendwie muss mann denen doch beikommen können.
Mit freundlichen Grüßen