Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung des Einsatzes und des geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ich kann durchaus verstehen, dass Sie aufgrund des Bescheides der Behörde verärgert sind. Strafrechtlich relevant ist das Verhalten der Beteiligten nach dem geschilderten Sachverhalt jedoch nicht. Eine Strafanzeige hätte demnach keine Aussicht auf Erfolg. Vielmehr rate ich Ihnen, sich umgehend an einen Rechtsanwalt vor Ort zu wenden, der auf dem Gebiet des Sozialrechtes tätig ist. Sollte ein Widerspruchsverfahren erfolglos beendet werden, besteht die Möglichkeit, den Bescheid gerichtlich überprüfen zu lassen, wobei durchaus die Möglichkeit besteht, unabhängige Sachverständige mit der Begutachtung Ihres Gesundheitszustandes zu beauftragen.
Abschließend sollten Sie mit den Äußerungen gegenüber dem Sachbearbeiter zurückhaltend sein, denn darin könnte durchaus eine Drohung zu sehen sein.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Sehr geehrter Herr Bröker,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich werde mich an einen Anwalt der dem VdK angeschlossen ist wenden. Diese arbeiten täglich mit solchen Fällen und kennen sich mit dem Verfahren bestimmt gut aus.
Muss ich mich der Begutachtung erneut stellen?
Das Gutachten welches ich der Behörde vorgelegt habe ist durch einen Facharzt erstellt worden und wird von meinem Hausarzt, der ebenfalls auf Honorarbasis für den ärztlichen Dienst tätig gewesen ist, in vollem Umfang unterstützt.
Warum muss ein Gutachten, dass von 2 etablierten Medizinern getragen wird erneut auf Richtigkeit überprüft werden? Die Befunde lassen sich doch nicht manipulieren.
Der Groll den ich hege resultiert aus der Tatsache, (da ich selbst in einer Behörde arbeite weiss ich wie das Versorgungsamt das es ja nicht mehr gibt, aufgebaut ist) dass dort wahrscheinlich ein Facharzt für Augenheilkunde od. Dermatologie auf Honorarbasis über die komplexen Auswirkungen und Zusammenhänge verschiedener Erkrankungen von denen er während seines Grundstudiums der Medizin vielleicht mal gehört hat, ein Urteil abgeben soll. Für Geld macht man halt alles auch wenn man keine Ahnung davon hat weil, er kann ja nichts falsch machen.
Wehrt der Betroffene sich nicht, hat der Arzt ja Recht gehabt mit seiner Einschätzung und wehrt der Betroffene sich, ist dieser verpflichtet dem Honorararzt seine Fehleinschätzung hieb und stichfest meist erst vor Gericht nachzuweisen.
Da die Zahl der Widersprüche die vor Gericht landen sich in Grenzen hält und für die Behörde mehrere Honorarärzte gleichzeitig tätig sind ist die Wahrscheinlichkeit dass man einem dieser Ärzte auf die Schliche kommt eher gering.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen,
mit freundlichen Grüßen
Zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
In dem Verfahren vor dem Sozialgericht liegen dem Richter die ärztlichen Stellungnahmen vor. Soweit es hier unterschiedliche Auffassungen gibt, wird ein sozialmedizinischer Sachverständiger beauftragt. Der wird dann eine erneute Begutachtung durchführen und zu den Fragen des Gerichtes Stellung nehmen. Eine Verpflichtung, an dem Termin teilzunehmen besteht nicht, es besteht jedoch die Gefahr, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann und dann eine Entscheidung zu Ihren Lasten gefällt wird. Von daher sollten Sie ein Interesse an einer unabhängigen Begutachtung haben.
Neben den VdK Anwälten können Sie auch einen Fachanwalt für Sozialrecht beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage damit beantwortet zu haben.