Im Arbeitsvertrag direkt ist ein Paragraph mit einer Vertragsstrafe formuliert, die bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnis: ein Bruttogehalt oder höchstens in der Höhe des Bruttogehalts, wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet hätte, zu zahlen wäre (Diese Klausel wurde mir vorher nicht mündlich mitgeteilt). ... Kommt die Vertragsstrafe zur Geltung wenn ich mich anderweitig entscheide (da noch andere Verfahren offen sind), obwohl ich noch nicht unterschrieben habe? Bei möglicher Zusage einer anderen Firma B in den kommenden Tagen, Woche: Falls ich dann doch durch Zeitdruck unterschreiben müßte oder der Vertrag ohne Unterschrift schon gilt, sollte ich auf jeden Fall die Arbeit bei Firma A antreten um die Vertragsstrafe zu vermeiden und dann am ersten Arbeitstag wieder kündigen, was natürlich für den AG und mich suboptimal ist und ich würde das natürlich lieber vorher auch Bescheid geben wollen mit Bitte um schriftliche Bestätigung, dass keine Strafe gezahlt werden muss, da das Arbeitsantrittsdatum relativ weit in der Zukunft ist.