Probezeit , Kündigungsfrist
vom 27.11.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
D.h. hier wird auf eine Probezeit Bezug genommen, die im voran gegangenen Text des Vertrages nicht expressis verbis genannt worden war . ... Zwar bleibt hierdurch mein Anstellungsvertrag in Kraft, aber ich frage mich, ob nicht der Zeitraum seit dem 1.6.07 als Probezeit gewertet werden kann, in dem kürzere Kündigungsfristen gelten. Aus einschlägigen Rechts-Kommentaren ist mir bekannt, dass gerade bei schwierigen Aufgabengebieten eine 6-monatige Probezeit üblich ist.