Wir beide haben einen Anwalt aufgesucht um das Thema Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt zu klären. Beide Anwälte kommen zu unterschiedlichen Sätzen des Betreuungsunterhalts: Berechnungsgrundlage: Arbeitslohn Ich: Netto, unbereinigt 3400,- Ex Freundin Arbeitslohn vor Schwangerschaft: Netto, unbereinigt 1500,- Anwalt Ex-Freundin: Betreuungsunterhalt: Ausgleich ihres alten Einkommen:1500,- zuzüglich Kindesunterhalt Kindergeld wird hälftig geteilt Mein Anwalt: Betreuungsunterhalt. ... d)Wer wird zum Betreuungsunterhalt herangezogen sollte meine Ex Freundin nach dem Mutterschutz keine Arbeit finden?