ALG II - Rückzahlung von Leistungen, wenn Vermögen verwertbar wird
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter bezieht ALG II - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ihr gehört die Hälfte einen Wohngrundstücks, die andere Hälfte gehört ihrer Schwester – beide stehen im Grundbuch. Das Grundstück kann nicht verwertet werden, weil die Mutter meiner Mutter in dem Haus wohnt und ein lebenslanges Wohnrecht hat – so ist es im Grundbuch eingetragen.