Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge des Zugewinnsverfahrens, soll als Sicherheit u. a. ein hochwertiger PKW durch einen Sequester vorläufig gepfändet und sichergestellt werden. Der erste Anlauf, (Gerichtsbeschluss lag vor) nämlich die Hinterlegung des Kfz-Briefes beim Amtsgericht ging fehl, da der Gegner sich weigerte, den Brief herauszugeben. Meine Frage: Kann und muß nicht auch ausser dem PKW zusätzlich auch die Herausgabe des KFZ-Briefes (halt erneut) sowie die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel sowie Sicherstellung aller drei Dinge beantragt werden?