Sehr geehrte(r) Fragsteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass es um eine gegen Sie gerichtete Pfändung geht.
Da die Fahrzeuge im Eigentum Ihrer Lebenspartnerin stehen, darf sie der Gerichtsvollzieher nicht pfänden. Sie sollten jedenfalls bei diesbezüglichen Fragen des Gerichtsvollziehers auf die Eigentumslage verweisen.
Ob Sie im Übrigen berechtigt sind, diese Fahrzeuge auch selbst zu nutzen, spielt dann keine Rolle. Anders wäre dies, wenn Ihre Lebensgefährtin Ihnen diese Fahrzeuge geschenkt hätte.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Für diesbezügliche Nach- beziehungsweise Verständnisfragen steht Ihnen die kostenlose Rückfrageoption zur Verfügung.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 09.04.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 09.04.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
09.04.2009
|
13:21
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg