Weiteres Vorgehen nach erfolgloser Zwangsvollstreckung/Lohnpfändung
09.04.2016 11:57
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***,00 € |
Beantwortet von
21:39
Guten Tag,
ich brauche Ihren Rat in der folgenden Sache:
Ich habe von einer Privatperson ein Smartphone im Wert von 465,00€ erworben. Nachdem ich den Betrag an die Person überwiesen hatte, erhielt ich die Ware allerdings nie. Ich bin ordnungsgemäß von diesem Vertrag zurückgetreten und habe die Person über das zuständige abmahnen lassen.
Ich hatte nun einen Vollstreckungsbescheid.
Dieser wurde der Person über einen Gerichtsvollzieher am 12.08.2015 zugestellt. In dem Schreiben des Gerichtes wurde noch angemerkt, dass die Person eine neue Anschrift habe. Diese Vollstreckung blieb leider erfolglos.
Daraufhin habe ich über das zuständige Gericht am 08.09. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an die Bank der Person gesendet. Leider teilte mir diese mit, dass sie eigene Forderungsansprüche an die Person haben, die vorrangig wären. Einige Monate später wurde mir von der Bank mitgeteilt, dass das Konto der Person aufgelöst wurde.
Durch recherche im Internet und telefonate, habe ich den vermeindlichen Arbeitgeber der Person herausfinden können. Daraufhin habe ich im letzten Schritt eine Lohnpfändung veranlasst. Von der zuständigen Gerichtsvollzieherin erhielt ich die Information, dass die Lohnpfändung erfolglos blieb, da die Person nicht direkt bei dem angegebenen Unternehmen angestellt war, sondern über eine Leiharbeitsfirma. Die Gerichtsvollzieherin gab mir den Rat, dass ich die Leiharbeitsfirma in Erfahrung bringen sollte.
Dies gelang mir auch, sodass ich die Leiharbeitsfirma anschrieb, mit der Bitte die Person noch einmal persönlich anzusprechen, da ich sonst eine Lohnpfändung veranlassen würde. Daraufhin erhielt ich folgende Antwort der Leiharbeitsfirma:
"leider können wir Ihnen bei dem Vollstreckungsbescheid von Herrn Wiedel nicht helfen.
Gemäß unserem Arbeitsvertrag ist eine Abtretung von Vergütungsansprüchen ausgeschlossen."
Ich habe die Dame dann aufgeklärt, dass ein Arbeitsvertrag nicht über dem geltenden Recht in Deutschland stehe. Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:
"uns ist bisher nichts gerichtliches noch außergerichtliches von Amts wegen zugestellt worden.
Wenn wir einen Pfändungs- / Überweisungsbeschluss vom Amt haben, werden wir dementsprechend reagieren."
Nach diesen Versuchen an mein Geld zu kommen, frage ich mich nun, ob ein weiterer Versuch der Lohnpfändung gegen die Leiharbeitsfirma erfolgsaussichten hat. Wie soll ich weiter vorgehen? Es kann doch nicht sein, das jemand betrügen kann und so einfach davon kommt. Ich bitte um einen Ratschlag und eine evtl. Beschreibung des weiteren Vorgehens.
PS: Die Anschrift der Person stimmt mittlerweile auch nicht mehr.