Guten Abend,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Sie an einen Gerichtsvollzieher zur Abwendung einer ansonsten drohenden Pfändung gezahlt haben, dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach ein Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) vorliegen, der angesichts der angegebenen Daten rechtskräftig sein dürfte.
Damit ist die Zahlung eben nicht ohne Rechtsgrund erfolgt, da dieser Titel den Rechtsgrund darstellt.
Sie können in diesem Fall daher das Geld nicht zurückverlangen.
Anders könnte es nur dann aussehen, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das sollten Sie umgehend prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
25.07.2020
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23:44
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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