Wir bezahlen 164,00 € Nebenkosten (78,00 € für Heizung und Warmwasser, 86,00 € für die restlichen Betriebskosten). ... Beim Einzug wurden wir mündlich darüber informiert, dass es nur einen Hauptzähler für das Kaltwasser gibt und die Kosten eben durch 2 geteilt werden. ... Nun die Fragen: 1.Kann der Vermieter nachstehend aufgelistete Kosten hälftig auf uns umlegen, obwohl ein Teil des Hauses gewerblich genutzt wird (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 556a BGB: Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten">§556a Abs. 1 S.1 BGB</a> - Betriebskosten des Gewerberaumes müssen vorweg abgezogen werden)?