Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Überlegung die Kosten der Wohngebäudeversicherung in Zukunft auf den Mieter abzuwälzen ist vertretbar. Die Zulässigkeit ergibt sich aus dem Mietvertrag selbst in Verbindung mit Paragraph 2 Ziffer 13 der Betriebskostenverordnung.
Bitte beachten Sie, dass ggf. noch die letzte Nebenkostenabrechnung zu Ihren Gunsten korrigiert werden kann, sofern die Abrechnungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Wenn z. B. die jährliche Abrechnung immer vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres erfolgt können Sie für das Jahr 2015 noch bis zum 31.12.2016 die Rechnung korrigieren und nachträglich diesen Posten (zusätzlich) geltend machen. Verweisen Sie darauf, dass dies versehentlich vergessen wurde aber nach wie vor vertraglich vereinbart ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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