guten tag, wir hatten uns entschlossen einen neuwagen (vw eos)zu kaufen. von anfang an hatten wir nach dem diplomatemrabatt (15%) gefragt aufgrund dessen, dass mein mann bei der eu kommission arbeitet und einen ausweis besitzt der halbdiplomatischen status verleiht. bei früheren käufen von neuwägen gab es dabei kein problem, was jedoch wohl irrelevant ist. jedenfalls hatte der verkäufer den ausweis gesehen, und uns ein schriftliches angebot mit 15 % rabatt zugeschickt zum 22.02.06(verbindliche bestellung). diesen haben wir unterzeichnet zurückgeschickt. als der wagen noch zugelassen werden sollte, meldete sich der verkäufer und erklärte, dass vw den rabatt nicht geben könne, da dieser ausweis nicht die rabatt vergabe kriterien erfüllen, wie er erst zu diesem zeitpunkt in erfahrung gebracht hatte. es wurden uns 8 % rabatt im wege der kulanz angeboten.(mit 10-12% wären wir evtl einverstanden.) meine frage ist nun ob der vw händler nicht aufgrund des bereits geschlossenen kaufvertrages an das angebot gebunden ist,und dass es zu seinen obliegenheiten gehört einen solchen sachverhalt vor abgabe eines verbindlichen angebots zu prüfen.ist dies ferner durchsetzbar?