Sehr geehrte Anwältinnen, sehr geehrte Anwälte, im August 1998 schloss ich mit meinem jetzigen Vermieter einen Mietvertrag nach dem folgenden Formular (Einheitsmietvertrag): http://home.arcor.de/at.h/Mietvertrag%20vom%201998,%20erste%20Seite_klein.jpg Unter §2, Punkt 2 steht zur Kündigungsfrist: "Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind, ..., 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind, 12 Monate,wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind". Demnach hätten ich zur Zeit eine Kündigungsfrist von 9 Monate. ... Ist es tatsächlich so, dass, obwohl laut meinem Mietvertrag die Kündigungsfrist 9 Monate beträgt, sie nur 3 Monate beträgt?