Kündigung bei Personenmehrheit
vom 22.11.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
"Das Mietverhältnis kann nur gemeinschaftlich durch gleichzeitige und gemeinsame Kündigung aller Mieter gekündigt werden, eine separate Kündigung eines Mieters ist somit nicht möglich und rechtsunwirksam. ... Aber was ist, wenn ein Mieter dennoch aus schwerwiegenden Gründen ausziehen muss (Arbeitsplatzwechsel, Familienzusammenführung, Kankheit etc.) - können ihm die Mitmieter bei Uneinigkeit eine Teil-Kündigung dennoch verwehren, womöglich lebenslang?