Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst mein Beileid zum Tod Ihrer Mutter, was sicher sehr schmerzlich ist.
Ihre Frage kann ich erst dann beantworten, wenn Sie mir den Auszug aus dem Mietvertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen zur Verfügung stellen. Denn die entsprechende Klausel kann unwirksam sein. Auch muss ich wissen, ob Ihre Mutter die Wohnung im renovierten oder unrenovierten Zustand übernommen hat. Weiter benötige ich das angesprochene Vorabnahmeprotokoll sowie zumindest auszugsweise den E-Mail bzw. Schriftverkehr mit dem Vermieter und vor allem den Kostenvoranschlag. Falls möglich bitte hier auf diese Plattform hochladen, ansonsten an mich per Mail: p.dratwa@t-online.de.
Ich habe nach Ihrer Schilderung das Gefühl, dass der Vermieter hier einfach "Kasse" machen will.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
P. Dratwa
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
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40212 Düsseldorf
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Web: http://www.rae-dratwa.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Dratwa,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Ihre Beileidswünsche.
Zu Ihren Fragen: Meine Mutter hatte die Wohnung renoviert übernommen. Laut Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen durchzuführen (s. Auszug anbei). Weitere Klauseln, eine Renovierung betreffend, sind nicht enthalten. Meine Mutter bewohnte die Wohnung seit März 2015, zunächst mit meinem Bruder zusammen, später alleine (Mietvertrag wurde entsprechend angepasst).
Ich lasse Ihnen die Unterlagen per Mail zukommen, da ich an dieser Stelle leider nichts hochladen konnte. Meinen Anschreiben ist zu entnehmen, dass der Wohnungsbaugenossenschaft bekannt war, dass wir nicht vor Ort wohnen und Vorlaufzeit brauchen, auch der Stromvertrag läuft zum Ende des Monats aus. Persönliche Daten habe ich geschwärzt, wenn die Unterlagen für andere einsehbar sind.
Meine Überlegung ging in die Richtung, der Wohnungsbaugenossenschaft einen Betrag anzubieten, der der Summe entspricht, die wir ausgegeben hätten, hätte meine Familie die Renovierung übernommen (mein Vater ist Handwerker). Ich weiß aber nicht, ob es rechtens ist? Was würden Sie mir empfehlen?
Vielen Dank und mit freundliche Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich warte erst einmal Ihre E-Mail mit den Unterlagen an und melde mich dann bei Ihnen.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
P. Dratwa