Dringliche Grundschuldsicherung einer Aufzahlungsverpflichtung
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Wir wollen von der Gemeinde X ein Grundstück erwerben, was deutlich unter Verkehrswert angeboten wird (Ansiedlungsmodell). ... Zur Sicherung der Aufzahlungsverpflichtung will die Gemeinde eine Grundschuld (ohne Brief) in Höhe der aktuellen Differenz = (Richtwert - Angebotswert)*qm eintragen lassen. ... Ferner: "wegen des Grundschuldkapitals samt Zinsen und Nebenleistung unterwirft der Eigentümer den mit der Grundschuld belasteten Pfandbesitz der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Pfandbesitzes zulässig ist.