Gerne zu Ihren Fragen:
F.: Nun soll das Grundstück verkauft werden. Muss ich dem Verkauf zustimmen?
Antwort: Nein.
F.: Es sind mehrere Grundschulden u.a. auch von einer Bank eingetragen. In welcher Reihenfolge müssen die Schulden bezahlt werden ?
Antwort: Bei mehreren Grundpfandrechten ist die Rangordnung maßgeblich: Die richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Entstehung. Das frühere Recht geht dem später entstanden Recht vor. Wird also zuerst befriedigt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 28.01.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
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E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Die Antwort mit der Zustimmung ist für mich nicht eindeutig.
Darf das Grundstück also ohne meine Zustimmung verkauft werden ?
wenn ja, muß der Schuldner mich dann über den exakten Verkaufserlös und den Käufer informieren ?
Danke für Ihre Info
Gerne zu Ihrer Nachfrage:
F.: "Darf das Grundstück also ohne meine Zustimmung verkauft werden ?"
Antwort: Ja, es sei denn, Sie hätten eine gesonderte und formell wirksame Sicherungsabrede mit dem Darlehensvertrag vereinbart.
F.: Wenn ja, muss der Schuldner mich dann über den exakten Verkaufserlös und den Käufer informieren ?
Antwort: Nein, es sei denn - wie oben - Sie hätten eine entsprechende Vereinbarung mit dem Darlehensvertrag getroffen worden.
Freundliche Grüße
Ihr
W. Burgmer
- Rechtsanwalt