Ausschlagung der Erbschaft oder Nachlassinsolvenz?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Wir haben ein Konto eingerichtet und 2.250,00 EUR aus unserem Vermögen eingezahlt, um davon die Kosten für die Bestattung zu begleichen. ... April teilte uns die GWG mit, dass wir allein durch den Umstand, dass wir über den Nachlass verfügt haben das Erbe angenommen haben. ... Die Bestattungskosten wollen wir gern tragen, aber für den Rest möchten wir nicht aufkommen.