Rechtssicherer Nachweis einer Bonitätsanfrage
vom 9.7.2018
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich gehe davon aus, wenn das nochmal passieren sollte, wird auch die Gegenseite "Beweise" präsentieren, noch dazu wo es sich um klassischen Betrug handelt mit entsprechenden Strafen; da müssen dann meine "wasserdichter" sein.