sehr geehrte damen und herren, mein mann hat im oktober 2009 mit einer urlaubsbekanntschaft nach seiner heimkehr wochenlang 5-6mal täglich kommuniziert(handy,sms,email).darüber liegt mir der entsprechende einzelverbindungsnachweis von vodafone vor.da die kommunikation großenteils auch tagsüber stattfand,möchte ich den arbeitgeber dieser dame über diesensachverhalt informieren,indem ich ihm diesen verbindungsnachweis zusende,mit der bitte zu überprüfen,ob hier eine verletzung der dienstl. pflichten vorliegt.ich hab zwar keinen nachweis(außer den aussagen meines mannes) über die anrufe dieser dame,aber es ist ja logisch,daß diese kontakte nicht einseitig waren. der kern meiner frage an sie ist,ob ich dann wegen verläumdung oder übler nachrede o.ä. belangt werden kann. aus diesem grund möchte ich sie als fachmann auch ggf. bitten,mir ein entsprechendes anschreiben an den arbeitgeber aufzusetzen. für eine baldige antwort wäre ich ihnen sehr dankbar. vielen dank!