Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dass die in dem Brief erhobenen Vorwürfe Weiterungen in strafrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen könnten, war (leider) vorhersehbar. Mit den Vorwürfen wird der Bürgermeister die jeweiligen Beamten konfrontiert haben (im Übrigen erheben Sie den Vorwurf der Mitwisserschaft). Da es bei derartigen Vorwürfen schnell um die berufliche Laufbahn / Existenz gehen kann, werden die Betroffenen Strafanzeige gegen Sie wegen üble Nachrede / Verleumdung erstattet haben.
Jetzt gilt es daher aus meiner Sicht zwingend, zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihre Verteidigung übernimmt (es ist nicht zu ändern, jeder andere Rat ist zweitbeste Lösung).
Der Anwalt nimmt Akteneinsicht und auf diese Weise erfahren Sie, was bereits Inhalt der Ermittlungsakten geworden ist (dienstliche Äußerungen der Beteiligten etc.). Danach wird es angezeigt sein, eine schriftliche Erklärung über Ihren Anwalt abzugeben.
Wichtig hierfür dürfte sein, die "Dokumentation" etwaiger Vorfälle in jedem Fall aufzubewahren, damit notfalls die Vorwürfe gegen Sie im Wege des Wahrheitsbeweises entkräftet werden können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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