Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Ich verstehe Sie so, dass die beteiligte Baufirma A Ihren Sitz in Deutschland hat.
Sollte dies der Fall sein, kommen Schadensersatzansprüche gegen Ihren Auftraggeber, hier Person A in Betracht, wenn die Vorwürfe der Personen B und C unwahr sind. Sollten die Personen B und C ihren Gerichtsstand in Deutschland haben, könnte man ebenfalls über die Erhebung entsprechender Schadensersatzklagen gegen die Beteiligten nachdenken.
Ich rate Ihnen daher, sich in Deutschland umgehend an einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden und die finanziellen Schäden, die Sie durch den Verlust des Auftrages auf der Baustelle erlitten haben, möglichst genau zu dokumentieren, die Namen von Zeugen aufzuschreiben und die Höhe des Schadens zu beziffern.
Zur genauen Beurteilung der Situation ist eine weitere Sachverhaltsaufklärung vonnöten. Wenn Sie dies wünschen, bin ich gerne bereit, mit Ihnen die Angelegenheit ausführlich zu besprechen. Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts können Sie sich gerne per E-Mail unter info@rechtsanwalt-dreier.de an mich wenden. Zur Dauer einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann hier nur wenig gesagt werden, da es insbesondere auch auf die Beweislage ankommt.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 29.11.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Baufirma A, Personen B und C haben alle Ihren Gerichtsstand in Deutschland.
Mein aktuelles Vorhaben ist noch ein bis zwei Wochen in Mexiko als Urlaub zu verbringen und nach Rückreise nach Deutschland Schadensersatzansprüche gegen Baufirma A und Schadensersatzklagen gegen Personen B und C zu beginnen.
Falls Sie noch zur Beantwortung befähigt sind:
- Ich versuche Name & Adresse der beteiligten Personen noch in Mexiko zu erfahren. Falls mir dies von den Beteiligenden Personen verweigert wird, was kann ich tun?
- Kann ich die Schadensersatzansprüche auch direkt an Person B und/oder Person C stellen, denn die Baufirma A kann eigentlich nichts zu diesem Vorfall -> Mein Anliegen ist es, weitere Aufträge von dieser Firma zu bekommen. Ich meine, dass dies mit einer Klage gegen Baufirma A zu meinem Nachteil sein kann.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie müssen in der Tat versuchen, die Namen der beteiligten Personen zu erfahren. Wenn diese sich weigern, können Sie so ohne weiteres nichts tun. Dann müssen Sie Zeugen benennen können, die wiederum die Namen der Beteiligten nennen können.
Es kommen auch möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten B und C direkt in Betracht. Allerdings steht diese Antwort unter dem Vorbehalt einer genauen Sachverhaltsermittlung.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier