Ehegattenunterhat bei Rentner
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich eigentlich um den Fall eines Rentners (75 J.a.): Er is von seiner getrenntlebenden Ehefrau (60 J.a.) aufgefordert Unterhat zu zahlen. Der Ehemann bezieht eine Altersrente von ca. 700.€ und eine von der Zusatzkasse gewährte Rente von ca. 600.€ (gesamt:ca.1300.€). Der von der Frau beauftragter Rechtsanwalt forderte von dem Mann seiner sämtliche Einkünfte (u.a.Lohn-Gehaltsabrechnungen ,Steuererklärung) und forderte weiter auf, vorab ein Mindesunterhalt für die Frau vorbehaltlich zu erfolgen, zwar einen Betrag von 770.-€ nach düsseldorfer Tabelle (Stand 01.07.08) Einlommengruppe 1 -Frankfurter Praxis- ( Anpassung nach ordnungsgemäßer Auskunftserteilung) zu zahlen.