Einem Sozialarbeiter eines Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes war von einem anderen Amt mitgeteilt worden, dass ein psychisch kranker junger Mann, der angegeben hatte, sich verbrennen zu wollen, zu ihm in Beratung kommen würde. Als der junge Mann dann kam und von seiner Suizidabsicht erzählte, sagte der Sozialarbeiter ihm, er solle in drei Wochen wieder kommen , wenn der für ihn nach Anfangsbuchstaben zuständige Sozialarbeiter aus dem Urlaub zurück gekommen sein würde. Der junge Mann suizidierte sich zwei Tage darauf.