Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben zum Einen die Möglichkeit, strafrechtlich gegen Ihren Nachbarn vorzugehen. Wenn er unbefugt Ihren Garten betritt, der als befriedetes Besitztum anzusehen ist, macht er sich des Hausfriedensbruchs nach § 123 Abs. 1 StGB
strafbar. Die Tat wird nur auf Antrag des Berechtigten verfolgt. Als Mieter sind Sie Inhaber des Hausrechts und können daher als Berechtigter Strafantrag nach § 123 Abs. 2 StGB
stellen. Sie können dabei andere Nachbarn als Zeugen gegenüber den Ermittlungsbehörden benennen. Diese sind dann zu Zeugenaussagen verpflichtet, da ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zur Verfügung stehen dürfte. Als Zeugen sind sie dann zur Wahrheit verpflichtet. Sie sollten sich also von Ihrem Nachbarn nicht einschüchtern lassen und konsequent gegen ihn vorgehen. Ihre anderen Nachbarn sollten auch bedenken, dass, sofern sie nicht geschlossen zu Ihnen stehen, sie die Nächsten sein könnten, die er drangsaliert.
Soweit Ihr Nachbar Sachen vom Grundstück entfernt und widerrechtlich wegnimmt, macht er sich zudem des Diebstahls nach § 242 Abs. 1 StGB
strafbar. Sofern er Sache zerstört oder beschädigt, liegt Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB
vor. Auch diese Straftaten können Sie zur Anzeige bringen.
Zum Anderen steht Ihnen die Möglichkiet offen, zivilrechtliche Ansprüche gegen Ihren Nachbarn geltend zu machen. Nach § 862 Abs. 1 BGB
haben Sie als Mieter im Falle einer Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht einen eigenen Anspruch gegen Ihren Nachbarn auf Beseitigung und Unterlassung. Sie sollten daher Ihren Nachbarn schriftlich, gegebenenfalls auch durch einen Rechtsanwalt auffordern, zukünftige Beeinträchtigungen und Besitzstörungen zu unterlassen. Gegebenenfalls kann auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von ihm gefordert werden.
Ansprüche wegen Eigentumsverletzungen müsste Ihre Vermieterin als Eigentümer Ihrem Nachbarn gegenüber geltend machen.
Es kann natürlich niemand vorhersagen, wie Ihr Nachbar auf die entsprechende Rechtsverfolgung reagiert, andererseits können Sie aber nicht dauerhaft tatenlos zusehen und sich diese Beeinträchtigungen gefallen lassen. Ich rate daher zu konsequentem Vorgehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel, Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 05.03.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 05.03.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Rückfrage vom Fragesteller
05.03.2013 | 16:02
Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen!
Vor allem war mir nicht klar, ob ich als "nur" Mieter überhaupt etwas unternehmen kann. Das weiss ich nun und werde in jedem Fall eine Anzeige machen. Vermutlich sind heute Abend die restlichen Befestigungssteine herausgerisssen, das wäre dann ein guter Anlass.
Ich habe im Moment keine Fragen mehr, bin sehr zufrieden mit dieser Information.
Vielen Dank und Grüsse
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
05.03.2013 | 16:14
Ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte, und wünsche Ihnen viel Erfolg!