Nr. 1: Lastend auf einer zugeschriebenen Fläche von xxx qm: Dem Eigentümer von Flst.Nr. xxx steht das Recht zu, die auf Flst. xxx entspringende Quelle zu Flst. xxx zu teilen. ... Der Verkäufer muß den Versicherungsstand aufzeigen, die Versicherungen beibehalten, bis Gefahrübergang fällige Rechnungen zahlen und spätere an den Käufer leiten; dieser wird ermächtigt sich bei den Versicherungen umfassend zu informieren. 6. ... Der Erwerber hat das Vertragsobjekt ausführlich besichtigt. b) Für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit haftet der Verkäufer nur, wenn sie auf einer Pflichtverletzung beruhen, die er vertreten muß, für sonstige Schäden zudem nur bei grobem Verschulden.